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   BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 155/82   

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BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 155/82 (https://dejure.org/1983,19701)
BAG, Entscheidung vom 13.01.1983 - 5 AZR 155/82 (https://dejure.org/1983,19701)
BAG, Entscheidung vom 13. Januar 1983 - 5 AZR 155/82 (https://dejure.org/1983,19701)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 155/82
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 13. Januar 1982 - 1 BvR 475/80 - (BVerfGE 59, 231) dieses Urteil auf gehoben und die Sache an das Bundesarbeitsgericht zurück verwiesen.

    Nach den Grundsätzen, die der Senat nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Januar 1982 (1 BvR 475/80 - BVerfGE 59, 231) seiner Entscheidung über das Kla- 6.

    Dabei sind diese Grundsätze wiederum im Lichte des Grundrechts des be klagten Senders auf Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) zu sehen; sie werden durch die Bedeutung des Grund rechts der Rundfunkfreiheit im freiheitlichen demokratischen Staat inhaltlich auch in ihrer das Grundrecht beschränken den Wirkung (Art. 5 Abs. 2 GG) gestaltet (vgl. BVerfGE 59, 231, 265).

    Das Bundesverfassungsgericht hat das erste Revisionsurteil in dieser Sache aufgehoben, u/eil dieses Urteil "die Einwirkung des Grundrechts der Rundfunkfreiheit auf die zugrunde gelegten Voraussetzungen für die Feststellung eines unbefristeten ArbeitsVerhältnisses von Rundfunkmitarbeitern verkannt" hat (BVerfGE 59, 231, 268).

    Zu den im Lichte des Grund rechts der Rundfunkfreiheit anzuwendenden Rechtsregeln gehören "die für die Feststellung eines unbefristeten Arbeitsverhältnises maßgeblichen Kriterien" (BVerfGE 59, 231, 265 und 267, 268).

    Begründet wird diese Auffassung mit dem Hinweis darauf, daß das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkanstalten die Befugnis eingeräumt habe, "bei der Begründung von Mitarbeiterverhältnissen den jeweiligen geeigneten Vertragstyp zu wählen" (vgl. insoweit BVerfGE 59, 231, 260 - Teil C II 1 b des Beschlusses).

    Das kann zur Folge haben, daß die Mitarbeiter nicht auf Dauer sondern nur für die Zeit beschäftigt werden, in der sie benötigt werden (BVerfGE 59, 231, 257 ff. - Abschnitt C II der Grün de ).

    Diese sich aus den allgemeinen Gesetzen ergebenden Schranken der Rundfunkfreiheit müssen im Lichte des Grundrechts der Rundfunkfreiheit gesehen werden: "Sie sind ihrerseits aus der Erkenntnis der Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlichen demokratischen Staat auszulegen und so in ihrer das Grund recht beschränkenden Wirkung selbst wieder einzuschränken ... Die Einschränkung des Art. 5 Abs. 1 Satz 2, die in der verfassungsrechtlich legitimierten Gewährung arbeitsrechtlichen Bestandsschutzes liegt, muß geeignet und erforderlich sein, der sozialen Schutzbedürftigkeit der Mitarbeiter Rechnung zu tragen; der Erfolg, der mit ihr erreicht wird, muß in angemessenem Verhältnis zu den Einbußen stehen, welche die Beschränkung für die Rundfunkfreiheit bedeutet" (BVerfGE 59, 231, 265).

    Beispielhaft hat das Bundesverfassungsgericht genannt: Regisseure, Moderatoren, Kommentatoren, Wissenschaftler und Künstler (BVerfGE 59, 231, 260 - Abschnitt C II 1 b der Gründe).

    (BVerfGE 59, 231, 265 - zu C III 3 a.

    Wenn auch - wie das Bundesverfassungsgericht ausgeführt hat - die Rundfunkfreiheit verlangt, die Kriterien für die Zulässigkeit befristeter Beschäftigungen anders als sonst zu beurteilen (BVerfGE 59, 231, 267 f.), so verbleibt es doch dabei, daß eine Rundfunkanstalt mit programmgestalten den Mitarbeitern auch unbefristete Arbeitsverträge eingehen - 22.

  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76

    Arbeitnehmereigenschaft von Autoren und Regisseuren - Befristung von

    Auszug aus BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 155/82
    Über die Zuordnung einer Vertragsgestaltung zu einer dieser beiden Fallgruppen entscheidet allein der Wille der Parteien (vgl. BAG 30, 163, 168 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B I 2 a und b der Gründe).

    Eine fachliche Weisungsgebundenheit tritt häufig hinzu; sie ist andererseits für Dienste höherer Art nicht immer typisch (vgl. BAG 30, 163, 168 f. = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 1 und 2 der Gründe).

    Allerdings muß bei der Frage, in welchem Maße der Mitarbeiter persönlich abhängig ist, vor allem die Eigenart der jeweiligen Tätigkeit berücksichtigt werden (vgl. BAG 30, 163, 169 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 2 der Gründe).

    Nur aus dem Geschäftsinhalt ergibt sich der jeweilige Vertragstyp (vgl. BAG 30, 163, 172 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B I 4 der Gründe; Konzen/Rupp, Anm. zum Beschluß des Bundesverfassungsgerichts in EzA Art. 3 GG Nr. 9, Abschnitt A II 1 b).

    markiert (vgl. BAG 30, 163, 172 f. = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B I 4 der Gründe, mit weiteren Nachweisen; neuerdings zustimmend auch Konzen/Rupp, aaO, Abschnitt A II 2, und Jahnke, ZHR 1982, 593, 621).

  • BAG, 13.05.1982 - 2 AZR 87/80

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 155/82
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober 1960 - GS 1/59 - BAG 10, 65 ff. = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag ; Urteil vom 13. Mai 1982 - 2 AZR 87/80 - AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B I 1 der Gründe mit weiteren Nachweisen - diese Entscheidung ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) dürfen die Parteien befristete Arbeitsverträge abschließen, wenn bei Vertragsabschluß sachliche Grün de für die Befristung Vorgelegen haben.

    4. Stellt sich nach erneuter Prüfung der für und gegen eine Befristung sprechenden Gründe heraus, daß die zuletzt vereinbarte Befristung unwirksam war, ist die Klage begründet und die Klägerin stand dann im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht in einem unbefristeten ArbeitsVerhältnis (BAG Urteil vom 13. Mai 1982 - 2 AZR 87/80 - AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag - zu B I 1 der Gründe mit weiteren Nachweisen aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts).

  • BAG, 23.04.1980 - 5 AZR 426/79

    Arbeitnehmerstatus eines Drehbuchautors und Regisseurs - Rundfunkanstalt

    Auszug aus BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 155/82
    Das arbeitsrechtliche Schrifttum ist der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im wesentlichen gefolgt (vgl. etwa Hanau/Adomeit, Arbeitsrecht, 6. Aufl. 1981, S. 126 ff.; Soergel/Kraft, BGB, Bd. III, 11. Aufl. 1980, vor § 611 Rz 4 ff.; Söllner, Arbeitsrecht, 7. Aufl. 1981, § 3 Anm. 3; Zöllner, Arbeitsrecht, 2. Aufl. 1979, § 4 III, S. 34 ff.; Schaub, ArbRechts-Handbuch, 4. Aufl. 1980, § 8 II 3, S. 32; Zeuner, RdA 1975, 84, 85; Küchenhoff, Anm. zu BAG AP Nr. 34 zu § 611 BGB Abhängigkeit; Otto, Gemeinsame Anm. I zu BAG AP Nr. 34 bis 36 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 3).

    Andererseits zwingt auch der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Januar 1982 (1 BvR 475/80) nicht dazu, für den Bereich der Rundfunkanstalten besondere Kriterien zu entwickeln, die mit dem allgemeinen Arbeitsrecht nicht übereinstimmen (ablehnend zu einem Sonderarbeitsrecht für Mitarbeiter in Rundfunk und Fernsehen schon Küchenhoff, Anm. zu BAG AP Nr. 34 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu III).

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 155/82
    Durch eine solche Betrachtungsweise wird das Grundrecht der Vertragsfreiheit (vgl. dazu BVerfGE 8, 274, 328; 12, 341, 347) nicht verletzt.
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 155/82
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober 1960 - GS 1/59 - BAG 10, 65 ff. = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag ; Urteil vom 13. Mai 1982 - 2 AZR 87/80 - AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B I 1 der Gründe mit weiteren Nachweisen - diese Entscheidung ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) dürfen die Parteien befristete Arbeitsverträge abschließen, wenn bei Vertragsabschluß sachliche Grün de für die Befristung Vorgelegen haben.
  • BVerfG, 20.01.1966 - 1 BvR 140/62

    Berlin-Vorbehalt II

    Auszug aus BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 155/82
    genden Gründen der Entscheidung ergebenden Grundsätze für die Auslegung der Verfassung teil (BVerfGE 19, 377, 391 f. ; Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, Kommentar zum BVerfGG, Stand: September 1979, § 31 Rz 16).
  • BVerfG, 16.05.1961 - 2 BvF 1/60

    Spinnweber-Zusatzsteuer

    Auszug aus BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 155/82
    Durch eine solche Betrachtungsweise wird das Grundrecht der Vertragsfreiheit (vgl. dazu BVerfGE 8, 274, 328; 12, 341, 347) nicht verletzt.
  • BAG, 21.01.1966 - 3 AZR 183/65

    Abgrezung Angestellter/selbständiger Versicherungsvertreter

    Auszug aus BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 155/82
    Das ist im übrigen seit langem ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, auch für andere Fallgestaltungen, z. B. bei der Beurteilung der Verträge von selbständigen Handelsvertre tern und persönlich abhängigen Handlungsgehilfen (vgl. AP Nr. 1 zu § 92 HGB, zu I 3 c und 4 der Gründe; BAG 18, 87, 89, 91 = AP Nr. 2 zu § 92 HGB, zu I und II 1 der Gründe; AP Nr. 1 zu § 88 HGB, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 28.04.1972 - 3 AZR 464/71

    Verjährungsfrist für Angestellte bei Ansprüchen auf Rückzahlung von

    Auszug aus BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 155/82
    Das ist im übrigen seit langem ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, auch für andere Fallgestaltungen, z. B. bei der Beurteilung der Verträge von selbständigen Handelsvertre tern und persönlich abhängigen Handlungsgehilfen (vgl. AP Nr. 1 zu § 92 HGB, zu I 3 c und 4 der Gründe; BAG 18, 87, 89, 91 = AP Nr. 2 zu § 92 HGB, zu I und II 1 der Gründe; AP Nr. 1 zu § 88 HGB, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 30.11.1977 - 5 AZR 561/76

    Befristeter Arbeitsvertrag - Abhängigkeit - Rechtfertigung der vereinbarten

  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82

    Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter

  • BSG, 13.07.1978 - 12 RK 14/78

    Abgrenzung sebständige - abhängige Beschäftigung: Unternehmerrisiko

  • BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74

    Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen

  • BAG, 09.09.1981 - 5 AZR 477/79

    Psychologe - Behindertenfürsorge - Träger der Sozialhilfe - Vereinbarter

  • BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 580/77

    Rundfunkbeauftragter - Ermittlung von Schwarzhörern - Arbeitnehmer - Freie

  • BAG, 12.12.1979 - 5 AZR 1102/77
  • LAG Köln, 19.12.1983 - 8 Sa 687/75
  • BAG, 10.04.1985 - 7 AZR 201/83
    Nunmehr hat das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 13 Januar 1983 - 5 AZR 155/82 - das Statusurteil des Landesarbeitsgerichts vom 3. November 1977 - 8 Sa 687/75 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    richt anhängigen Rechtsstreits 5 AZR 155/82 (früher 5 AZR 1102/77= LAG.

    1. das Verfahren gemäß § 148 ZPO bis zur rechtskräftigen Entscheidung des beim Bundesarbeitsgericht anhängigen Rechtsstreits 5 AZR 155/82 (früher 5 AZR.

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